DSGVO
DSGVO: Praxistipps für Webseitenbetreiber
Das Mehr an Verbraucherrechten hat Konsequenzen für Webseitenbetreiber.
Grundsätzlich bleibt mit dem Inkrafttreten der DSGVO das bekannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für die Datenverarbeitung bestehen. Das bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, sofern nicht ein Erlaubnistatbestand greift.
Auf Internetseiten fallen Verstöße gegen die DSGVO einem breiten Publikum schnell ins Auge.
Weil Panik nicht hilft, geben wir dir Tutorials mit konkreten Tipps an die Hand. Denn trotz der mit der neuen Rechtslage einhergehenden Unsicherheit gibt es für dich als Blogger oder Seitenbetreiber einige Themen anzugehen. Als besonders kritisch gelten Datenübertragungen in Drittländer. Dies kann bei Tracking-Diensten wie Google Analytics
oder Social Media Buttons
der Fall sein. Auch zu Datenschutzinformationen und zum Einsatz von Cookies gibt es einige neue Achtungspunkte.
Eines der Grundprinzipien der DSGVO ist die Transparenz. Kunden und Nutzer von Internetseiten sind in verständlicher, präziser, transparenter und leicht zugänglicher Form in einer einfachen und klaren Sprache über Datenschutzbelange zu informieren.
Sie muss bereits vor Beginn der Datenverarbeitung freiwillig und informiert erfolgen und vom Verantwortlichen dokumentiert werden.
Zudem unterliegt sie einer Zweckbindung, kann also nicht als Blankoscheck für beliebige zukünftige Verwendungsmöglichkeiten erteilt werden. Eine weitere Neuerung betrifft Online-Angebote, die sich an Kinder richten: Erst ab einem Lebensalter von 16 Jahren kann ein Kind rechtsgültig einwilligen. Ansonsten ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einzuholen. Nicht nur in Sachen Einwilligung kommen auf dich als Webseitenbetreiber mit der DSGVOumfassende Dokumentationspflichten zu, da die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung beim Verantwortlichen liegt. Es ist an dir, die Einhaltung der EU-Verordnung nachzuweisen.
Unser Team widmet sich deinen Fragen rund um die Umsetzung der neuen Anforderungen aus der DSGVO. Bei der Implementierungen der Lösungen sind wir dir gerne behilflich. Allerdings können wir keine Rechtsberatung leisten.