DSGVO

DSGVO: Praxistipps für Webseitenbetreiber

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschärft sich ab dem 25. Mai 2018 die Rechtslage in Sachen Datenschutz.

Das Mehr an Verbraucherrechten hat Konsequenzen für Webseitenbetreiber.

Obschon sich in Deutschland die Änderungen gegenüber dem alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in engen Grenzen halten, ist das Thema nicht grundlos in den Medien präsent.

Grundsätzlich bleibt mit dem Inkrafttreten der DSGVO das bekannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für die Datenverarbeitung bestehen. Das bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist, sofern nicht ein Erlaubnistatbestand greift.

Praxisrelevant sind insbesondere das berechtigte Interesse, die Vertragserfüllung und die Einwilligung des Betroffenen. Doch der Adressatenkreis der neuen Norm ist deutlich größer. Aufgrund des Marktortprinzips gilt sie für alle Anbieter, die sich an Kunden innerhalb der EU richten. Damit strahlt diese Verordnung über die Grenzen Europas hinaus. Des Weiteren sind die Rechtsfolgen gravierender: Im Extrem ist mit Bußgeldern bis hin zu 20 Millionen Euro oder gar mit vier Prozent des letzten weltweiten Jahresumsatzes eines Konzerns zu rechnen. Es besteht die Möglichkeit von Verbandsklagen und Mancher rechnet bereits mit einer Abmahnwelle.

Auf Internetseiten fallen Verstöße gegen die DSGVO einem breiten Publikum schnell ins Auge.

Weil Panik nicht hilft, geben wir dir Tutorials mit konkreten Tipps an die Hand. Denn trotz der mit der neuen Rechtslage einhergehenden Unsicherheit gibt es für dich als Blogger oder Seitenbetreiber einige Themen anzugehen. Als besonders kritisch gelten Datenübertragungen in Drittländer. Dies kann bei Tracking-Diensten wie Google Analytics

https://callanerd.help/dsgvo-google-analytics-rechtskonform-mit-der-neuen-datenschutzgrundverordnung-betreiben/

oder Social Media Buttons

https://callanerd.help/dsgvo-facebook-like-button-rechtlich-korrekt-mit-der-neuen-datenschutz-grundverordnung-betreiben/

der Fall sein. Auch zu Datenschutzinformationen und zum Einsatz von Cookies gibt es einige neue Achtungspunkte.

Eines der Grundprinzipien der DSGVO ist die Transparenz. Kunden und Nutzer von Internetseiten sind in verständlicher, präziser, transparenter und leicht zugänglicher Form in einer einfachen und klaren Sprache über Datenschutzbelange zu informieren.

Misst man bestehende Datenschutzhinweise an dieser Forderung, wird der Handlungsbedarf deutlich. Doch der Anpassungsbedarf endet nicht auf der sprachlichen Ebene. Inhaltlich gehen die Informationspflichten deutlich über das bislang geforderte hinaus. Neu sind die Rechte auf Vergessenwerden sowie auf Datenübertragbarkeit. Über Vorgehen und Arbeitsschritte zur Erfüllung dieser Vorgaben solltest du dir bereits jetzt Gedanken machen. Denn im Fall von Anfragen deiner Nutzer gelten Fristen für deine Antworten. Für den Versand eines Newsletters https://callanerd.help/dsgvo-newsletter-rechtskonform-mit-der-neuen-datenschutzgrundverordnung-betreiben/
gelten verschärfte Anforderungen hinsichtlich einer wirksamen Einwilligung der Interessenten.

Sie muss bereits vor Beginn der Datenverarbeitung freiwillig und informiert erfolgen und vom Verantwortlichen dokumentiert werden.

Zudem unterliegt sie einer Zweckbindung, kann also nicht als Blankoscheck für beliebige zukünftige Verwendungsmöglichkeiten erteilt werden. Eine weitere Neuerung betrifft Online-Angebote, die sich an Kinder richten: Erst ab einem Lebensalter von 16 Jahren kann ein Kind rechtsgültig einwilligen. Ansonsten ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einzuholen. Nicht nur in Sachen Einwilligung kommen auf dich als Webseitenbetreiber mit der DSGVOumfassende Dokumentationspflichten zu, da die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung beim Verantwortlichen liegt. Es ist an dir, die Einhaltung der EU-Verordnung nachzuweisen.

Unser Team widmet sich deinen Fragen rund um die Umsetzung der neuen Anforderungen aus der DSGVO. Bei der Implementierungen der Lösungen sind wir dir gerne behilflich. Allerdings können wir keine Rechtsberatung leisten.

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