DSGVO: Google Analytics rechtskonform mit der neuen Datenschutzgrundverordnung betreiben

Die DSGVO ist ein komplexes Thema, welches insbesondere viele kleine Unternehmer und Webseitenbetreiber verunsichert. In jedem Fall solltest du das Thema ernst nehmen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering erscheinen mag, dass die Behörden ausgerechnet dich ins Visier nehmen, kann man es nie vollständig ausschließen und sollte auf der sicheren Seite sein. Dennoch ist Panik fehl am Platz, da wir in Deutschland nicht erst seit der DSGVO sehr sorgfältig mit den Daten unserer Kunden umgehen müssen. Das bedeutet allerdings auch, dass wir im Auge behalten müssen, wer diese Daten noch zu sehen bekommt. Google Analytics zählt hier zu den Partnern, wegen denen du dir keine Sorgen machen musst, wenn du einige Grundregeln beachtest.

Wenn es um das Thema DSGVO und Google Analytics geht, musst du dir erst einmal klar machen, dass mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung grundsätzliche jede Verwendung von privaten Kundendaten verboten ist, es sei denn, es gibt ein berechtigtes Interesse und/oder der Nutzer hat ausdrücklich seine Einwilligung gegeben.

Die Informationen in diesem Beitrag habe ich mit größter Sorgfalt recherchiert. Ich übernehme dennoch keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Diese sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.

Gibt es ein berechtigtes Interesse, Google Analytics einzusetzen?

Das Tracking der Besucherdaten für statistische Zwecke und mit anonymisierten Daten gehört heute zum ganz normalen Geschäft eines Webseitenbetreibers. Rechtsanwalt Dr. Schwenke bewertet diese Onlinemaßnahmen unter Berücksichtigung der Datenschutzvorschriften beispielsweise als zulässig.
Für deinen Umgang mit Analytics bedeutet das erst mal keine Änderung, denn auch vor Inkrafttreten der DGSVO musst du die folgenden Vorgaben erfüllen, um Analytics datenschutzsicher zu nutzen:

– Anonymisierung der IP der Nutzer.
– Aufklärung des Nutzers in der Datenschutzerklärung.
– Möglichkeit des Opt-out für den Nutzer.
– Abschluss eines Vertrages mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung.

DSGVO und Google Analytics - das passt zusammen

Grundsätzlich musst du auf  Google Analytics als eines der beliebtesten Tools, um das Verhalten von Nutzern auf der eigenen Webseite zu tracken, nicht verzichten. Das ergibt sich aus der Funktionsweise des Tools. Es speichert die Daten der Nutzer anonymisiert und verzichtet auf Werbeeinblendungen. Wenn du Analytics einsetzt, schließt du mit Google einen Vertrag. Google verpflichtet sich, die Daten nur vertragsgemäß zu behandeln und bietet eine Opt-out Funktion (die du aktivieren solltest).
Wenn du deine Nutzer also über in der Datenschutzerklärung über Google Analytics aufklärst und ihnen die Opt-out Funktion zur Verfügung stellst, schließen sich DSGVO und Google Analytics nicht aus. Ganz im Gegenteil, in Zukunft  wird die Nutzung von Google Analytics für dich sogar einfacher. Bisher müssen deutsche Webseitenbetreiber den Vertrag für die Auftragsdatenverarbeitung mit Google ausdrucken, unterschreiben und per Post nach Irland schicken, während in anderen Ländern eine Onlinezustimmung ausreichend ist. Ab dem 25. Mai genügt diese digitale Einverständniserklärung auch in Deutschland.

Dieses Snippet kannst du bei Bedarf kopieren und in deine Webseite einfügen. Wenn du ein modernes Theme hast, musst du den Code nicht mal in den Quelltext des Headers einfügen sondern kannst ihn ganz bequem im dafür vorgesehenen Feld in den Theme Einstellungen einfügen. Du musst dann noch deine persönliche ID von Google Analytics in das Snippet einfügen (dort, wo jetzt ‚UA-123456-1‘ steht). Zusätzlich brauchst du einen Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag mit Google. Dazu später mehr.

<"dieser text muss vor dem einfügen inklusive "" entfernt werden"script>

var gaProperty = ‚UA-123456-1‘;

var disableStr = ‚ga-disable-‚ + gaProperty;

if (document.cookie.indexOf(disableStr + ‚=true‘) > -1) {

window[disableStr] = true;

}

function gaOptout() {

document.cookie = disableStr + ‚=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/‘;

window[disableStr] = true;

alert(‚Das Tracking ist jetzt deaktiviert‘);

}

(function(i,s,o,g,r,a,m){i[‚GoogleAnalyticsObject‘]=r;i[r]=i[r]||function(){

(i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),

m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)

})(window,document,’script‘,’https://www.google-analytics.com/analytics.js‘,’ga‘);

ga(‚create‘, ‚UA-123456-1‘, ‚auto‘);

ga(’set‘, ‚anonymizeIp‘, true);

ga(’send‘, ‚pageview‘);

<"dieser text muss vor dem einfügen inklusive "" entfernt werden"/script>

DSGVO und Google Analytics - professionelle Hilfe und Beratung

Die DSGVO ist ein komplexes Thema, welches viele Anwälte beschäftigt und einiges an Fachwissen erfordert. Aus diesem Grund ist es unter Umständen sinnvoll, das Thema DSGVO auf deiner Webseite von einem Fachanwalt umsetzen zu lassen.

Gerne bin ich dir bei der technischen Umsetzung der notwendigen Anpassungen behilflich. Ich versuche deine Fragen rund um das Thema technische Umsetzung der DSGVO für Webseitenbetreiber beantworten. Ich helfe Dir bei der Anpassung von Deiner Webseite.  

Meine Informationen zum Thema DSGVO sind allgemeiner bzw. technischer Art und stellen keine Rechtsberatung dar!

Setze dich in diesem Fall einfach über das Kontaktformular oder auch via Email und Telefon mit mir in Verbindung. Darüber hinaus bin ich dir auch gerne bei der Installation von WordPress oder beim Umzug deiner Webseite behilflich. Ich würde mich freuen, von dir zu hören. Gemeinsam schauen wir, dass die DSGVO Verordnungen, welche für deine Webseite relevant sind, technisch umgesetzt werden. Selbstverständlich ist es derzeit für alle Webseitenbetreiber ein wichtiges Anliegen, auf der sicheren Seite zu sein und Probleme wie teure Abmahnungen oder Beschwerden von Kunden zu vermeiden. Wir haben uns dafür umfangreich mit der Datenschutzgrundverordnung für Webseitenbetreiber auseinandergesetzt und bieten unseren Kunden die technische Umsetzung der gegebenen Vorschriften der DSGVO für eine WordPress Webseite an.

Solltest du andere Fragen rund um das Thema WordPress haben, dann findest Du auf meiner Webseite darüber hinaus ein umfangreiches Angebot an Video Tutorials zu allen wichtigen Themen. Auch hier lohnt es sich auf jeden Fall, einmal einen Blick hereinzuwerfen.

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