Die DSGVO & der Facebook Like Button – Social Media rechtlich korrekt mit der neuen Datenschutzgrundverordnung betreiben

Wie wirken sich die neuen Regelungen der Datenschutz Grundverordnung auf Social Media aus? Läutet der Mai das Ende von dynamischen Links zu Facebook & Co ein?

Die Informationen in diesem Beitrag habe ich mit größter Sorgfalt recherchiert. Ich übernehme dennoch keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Diese sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.

Die schlechte Nachricht zuerst: Es sieht ganz danach aus, als müssten Webseiten- und Shopbetreiber zukünftig auf den Facebook Like Button verzichten, oder der Button müsste entsprechend der Vorschriften der DSGVO technisch angepasst werden, was jedoch auch keine 100%ige Sicherheit verspricht. Der Facebook Like Button war jedoch bereits in den letzten Jahren ohnehin nur unter Vorbehalt verwendbar, da datenschutzrechtlich bedenklich. Es gab immer wieder Unsicherheiten aufgrund der dynamischen Links zu Facebook, was durch die DSGVO noch verstärkt wird. Woran liegt das?

Das Problem mit DSGVO und dem Facebook Like Button und anderen dynamischen Links

Page Buttons sammeln munter die Daten der Nutzer ein, weswegen sie schon lange im Visier der Datenschützer sind. Für Seitenbetreiber ist das Einbinden des Facebook Like Buttons eine praktische Methode, um ihre verschiedenen Seiten zusammenzuführen und Besucher des Shops oder der Homepage auf die Facebook Fanseite hinzuweisen. Das Problem ist Folgendes: Befindet sich der Button auf der Seite, werden Daten über das Surfverhalten der Besucher an Facebook weitergeleitet. Dafür müssen diese weder selbst bei Facebook angemeldet sein noch den Button überhaupt anklicken. Es genügt, sich auf der Seite zu befinden. Das Ganze funktioniert über Cookies, die Facebook auf den Rechnern der Seitenbesucher ablegt. Die gesammelten Daten werden über eine automatisch aufgebaute Verbindung an Facebook-eigene Server weitergeleitet.

DSGVO Facebook Like Button – das Problem:

Ab dem 25. Mai 2018 musst du deinen Besuchern und Kunden genau erklären können, was mit ihren Daten passiert. Das weißt du im Fall des Facebook Like Buttons jedoch selbst nicht genau. Welche Daten werden gesammelt? Wo sind diese gespeichert? Wie kann man sie löschen lassen? Da sich all diese Fragen nicht mit Sicherheit beantworten lassen, sind die DSGVO und der Facebook Like Button zwei Dinge, die nicht wirklich zusammenpassen.

Was ist mit den anderen Lösungen wie 2-Klick und Shariff?

Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf Anfang 2016, durch das der Like Button als potenzieller wettbewerbsrechtlicher Verstoß eingestuft wurde, kamen andere Lösungen wie 2-Klick und Shariff Button zum Einsatz. Bei der 2-Klick Lösung wird der ausgegraute Facebook Button erst nach einem Klick durch den Besucher, der über die datenschutzrechtlichen Konsequenzen aufgeklärt wurde und mit diesen einverstanden ist, aktiviert. Der „Shariff“-Button wurde von der Computerzeitung c´t ins Leben gerufen. Wer diesen in seine Seite implementiert, stellt zwar sicher, dass keine Daten übertragen werden, kann andererseits jedoch durch die Verwendung des Logos mit Facebook selbst markenrechtliche Schwierigkeiten bekommen.

Diese Lösungen berühren jedoch nicht das eigentliche Problem: Du als Seitenbetreiber weißt nicht, was mit den abgerufenen Daten genau passiert, und kannst es nicht lückenlos dokumentieren. Mit einer angepassten Datenschutzerklärung und der entsprechenden technischen Umsetzung einer der beiden Lösungen 2-Klick oder Shariff-Button könnte der DSGVO auch mit dem Facebook Like Button Genüge getan werden. Eine andere Lösung ist das Einfügen eines statischen Links, der in der Regel als unproblematisch einzuschätzen ist.

DSGVO und Newsletter - professionelle Hilfe und Beratung

Die DSGVO ist ein komplexes Thema, welches viele Anwälte beschäftigt und einiges an Fachwissen erfordert. Aus diesem Grund ist es unter Umständen sinnvoll, das Thema DSGVO auf deiner Webseite von einem Fachanwalt umsetzen zu lassen.

Gerne bin ich dir bei der technischen Umsetzung der notwendigen Anpassungen behilflich. Ich versuche deine Fragen rund um das Thema technische Umsetzung der DSGVO für Webseitenbetreiber beantworten. Ich helfe Dir bei der Anpassung von Deiner Webseite.  

Meine Informationen zum Thema DSGVO sind allgemeiner bzw. technischer Art und stellen keine Rechtsberatung dar!

Setze dich in diesem Fall einfach über das Kontaktformular oder auch via Email und Telefon mit mir in Verbindung. Darüber hinaus bin ich dir auch gerne bei der Installation von WordPress oder beim Umzug deiner Webseite behilflich. Ich würde mich freuen, von dir zu hören. Gemeinsam schauen wir, dass die DSGVO Verordnungen, welche für deine Webseite relevant sind, technisch umgesetzt werden. Selbstverständlich ist es derzeit für alle Webseitenbetreiber ein wichtiges Anliegen, auf der sicheren Seite zu sein und Probleme wie teure Abmahnungen oder Beschwerden von Kunden zu vermeiden. Wir haben uns dafür umfangreich mit der Datenschutzgrundverordnung für Webseitenbetreiber auseinandergesetzt und bieten unseren Kunden die technische Umsetzung der gegebenen Vorschriften der DSGVO für eine WordPress Webseite an.

Solltest du andere Fragen rund um das Thema WordPress haben, dann findest Du auf meiner Webseite darüber hinaus ein umfangreiches Angebot an Video Tutorials zu allen wichtigen Themen. Auch hier lohnt es sich auf jeden Fall, einmal einen Blick hereinzuwerfen.

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