DSGVO – Den Facebook Pixel rechtskonform mit der neuen Datenschutzgrundverordnung betreiben

Der Facebook Pixel ist ein nützliches Tool zur Auswertung des Erfolgs von bei Facebook geschalteten Werbeanzeigen. Das Mittel zum Conversion Tracking wird auf der verlinkten Seite eingebaut, sodass der Weg jedes Nutzers vom sozialen Netz über den Link bis hin zum Verhalten auf der verlinkten Seite aufgezeichnet und analysiert werden kann. Zwangsläufig werden dabei private Daten erzeugt und gespeichert. Wie ist nach dem Inkrafttreten der DSVGO am 25. Mai um den Facebook Pixel bestellt – müssen wir auf dieses nützliche Hilfsmittel verzichten? Die gute Nachricht ist, wahrscheinlich wird es möglich sein, nach dem Umsetzen einiger Modifikationen den Pixel weiter einzusetzen. Jedoch lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, wie sich die rechtliche Lage entwickeln wird. Es besteht immer die Möglichkeit, dass neue Urteile gefällt werden, nach denen man sich dann richten muss. Dieser Artikel gibt also nur den aktuellen Stand zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung wieder.

Die Informationen in diesem Beitrag habe ich mit größter Sorgfalt recherchiert. Ich übernehme dennoch keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Diese sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar und können die Beratung durch einen Spezialisten zum Thema DSGVO nicht ersetzen.

Der Unterschied zwischen Cookies und dem Facebook Pixel

Das Facebook Tool funktioniert über Cookies, unterscheidet sich dennoch in einigen Details von diesen. Im Normalfall werden die erhobenen Nutzerdaten verschleiert, weswegen es ausreicht, dem Besucher eine „Opt-out-Funktion“ auf der Webseite zur Verfügung zu stellen. Die vom Facebook Pixel erhobenen Daten werden hingegen aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem individuellen Profil verknüpft, was es notwendig macht, dass der Verbraucher diesem Vorgang ausdrücklich zustimmt.

Zunächst einmal muss für die DSVGO und den Facebook Pixel die Datenschutzerklärung entsprechend angepasst werden, und zwar so, dass auch ein durchschnittlicher Nutzer verstehen kann, was mit seinen Daten eigentlich passiert. Der Besucher muss auch erfahren, wie er eine erteilte Erlaubnis wieder rückgängig machen kann.

DSVGO Facebook Pixel rechtskonform – der praktische Ablauf

Wenn der Nutzer deine Seite besucht, muss er über die datenschutzrechtlichen Konsequenzen des Facebook Pixels verständlich unterrichtet werden. Das Tracking, die Speicherung seiner Daten, seine Rechte und deine Pflichten, all das muss der Besucher zu lesen bekommen, BEVOR der Tracking Code eingesetzt wird. Der Nutzer muss erst zustimmen, bevor der Code aktiviert werden darf. Die IT-Recht-Kanzlei empfiehlt, dafür ein Pop-up einzusetzen, worüber die Einwilligung des Nutzers eingeholt wird, welche dann einen Reload der Seite anstößt, bei der der Cookie eingesetzt werden kann. Die Einwilligung kann über einen Button erfolgen, die genauen Erläuterungen werden entweder in das Pop-up integriert oder in der modifizierten Datenschutzerklärung aufgenommen.

Dennoch ist es wie gesagt denkbar, dass die Stimmen überhand nehmen, welche die Datennutzung von Facebook generell für unzulässig halten und eventuell ein Verbot des Einsatzes des Facebook Pixels erwirken. Alle Bemühungen rund um einen rechtskonformen DSVGO Facebook Pixel wären dann umsonst. Noch ist ebenfalls nicht klar, wie Facebook selbst mit der DSVGO und den daraus folgenden Konsequenzen für den Facebook Pixel umgehen wird.

Du willst nicht auf den Facebook Pixel verzichten und darum solch eine Pop-Up Box auf deiner Seite integrieren? Kein Problem, ich bin für dich da und erledige diese Umsetzung gerne für dich. Nimm einfach Kontakt zu mir auf und lass dich unterstützen.

DSGVO für WooCommerce - professionelle Hilfe und Beratung

Die DSGVO ist ein komplexes Thema, welches viele Anwälte beschäftigt und einiges an Fachwissen erfordert. Aus diesem Grund ist es unter Umständen sinnvoll, das Thema DSGVO auf deiner Webseite von einem Fachanwalt umsetzen zu lassen.

Gerne bin ich dir bei der technischen Umsetzung der notwendigen Anpassungen behilflich. Ich versuche deine Fragen rund um das Thema technische Umsetzung der DSGVO für Webseitenbetreiber beantworten. Ich helfe Dir bei der Anpassung von Deiner Webseite.  

Meine Informationen zum Thema DSGVO sind allgemeiner bzw. technischer Art und stellen keine Rechtsberatung dar!

Setze dich in diesem Fall einfach über das Kontaktformular oder auch via Email und Telefon mit mir in Verbindung. Darüber hinaus bin ich dir auch gerne bei der Installation von WordPress oder beim Umzug deiner Webseite behilflich. Ich würde mich freuen, von dir zu hören. Gemeinsam schauen wir, dass die DSGVO Verordnungen, welche für deine Webseite relevant sind, technisch umgesetzt werden. Selbstverständlich ist es derzeit für alle Webseitenbetreiber ein wichtiges Anliegen, auf der sicheren Seite zu sein und Probleme wie teure Abmahnungen oder Beschwerden von Kunden zu vermeiden. Wir haben uns dafür umfangreich mit der Datenschutzgrundverordnung für Webseitenbetreiber auseinandergesetzt und bieten unseren Kunden die technische Umsetzung der gegebenen Vorschriften der DSGVO für eine WordPress Webseite an.

Solltest du andere Fragen rund um das Thema WordPress haben, dann findest Du auf meiner Webseite darüber hinaus ein umfangreiches Angebot an Video Tutorials zu allen wichtigen Themen. Auch hier lohnt es sich auf jeden Fall, einmal einen Blick hereinzuwerfen.

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