§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter und Workshopleiter Felix Patzelt (nachfolgend: Anbieter) bietet einen ortsgebundenen Workshop für verschiedene Themenaus dem Bereich der Webseitengestaltung (nachfolgend: Workshop) gegenüber Teilnehmer (nachfolgend: Teilnehmer) an.  

(2) Die konkreten Inhalte des Workshops und richten sich nach den Vorstellungen und Vorgaben des Anbieters. Der Teilnehmer kann während des Workshops Fragen an den Anbieter stellen. Es besteht keine Pflicht zur Beantwortung von Fragen, die nicht das Thema des Workshops betreffen.

(3) Die Sprache des Workshops richtet sich nach der Vereinbarung der Parteien. Sofern nichts vereinbart ist, wird der Workshop auf Deutsch gehalten.

(4) Kosten für An-/Abreise und Unterkunft, sowie Verpflegung sind vom Teilnehmer zu tragen. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden einen eigenen Laptop zum Workshop mitzubringen.

(5) Das Ticket für den Workshop gilt nur für den Teilnehmer und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Bei Buchung über den Online-Shop des Anbieters unter www.callanerd.help erfolgt der Vertragsschluss wie folgt: Der Teilnehmer kann einen Termin für einen Workshop im Online-Shop des Anbieters auswählen und dieses über den Button in den Warenkorb legen. Über den Button „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Teilnehmer einen verbindlichen Antrag zur Buchung des im Warenkorb befindlichen Workshops ab. Der Anbieter schickt daraufhin dem Teilnehmer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Teilnehmers nochmals aufgeführt wird und die der Teilnehmer über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Teilnehmers beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.

(2) Der Anbieter schließt den Vertrag mit Unternehmern und Verbrauchern. Der Teilnehmer ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Nebenabreden bestehen nicht. Soweit Nebenabreden getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.

 

§ 3 Zahlungsmodalitäten, Verzug

(1) Die Fälligkeit der Gebühr für den Workshop ergibt sich aus der Rechnung des Anbieters, die dem Teilnehmer in PDF-Form zur Verfügung gestellt wird.

(2) Die Zahlung erfolgt mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten direkt mit Vertragsschluss. Eine abweichende Zahlweise ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Anbieter möglich und kann abgelehnt werden. Vereinbart der Anbieter ein abweichendes Zahlungsziel, so gilt Folgendes: Der Teilnehmer kommt bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Teilnehmer Unternehmer, so betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten einen geringeren Schaden des Anbieters nachzuweisen.

(3) Soweit der Teilnehmer mit einer Zahlung oder Anzahlung in Verzug ist, ist der Anbieter berechtigt vom Vertrag zurück zu treten.

 

§ 4 Rücktritt und Absage von Terminen

(1) Der Vertrag endet mit Abschluss des Workshops, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner.

(3) Der Anbieter ist berechtigt einen Termin abzusagen oder abzubrechen, wenn dies aufgrund von Krankheit des Anbieters oder aufgrund von höherer Gewalt erforderlich ist. Der Anbieter informiert den Teilnehmer so früh wie möglich über den Ausfall und stellt schlägt einen Ersatztermin vor, der keine Mehrkosten für den Teilnehmer verursacht. Der Teilnehmer ist berechtigt sein Geld zurück zu verlangen, wenn er den Ersatztermin ablehnt. Weitere Schadensersatzansprüche (z.B. Transferkosten zum Workshop) werden vorbehaltlich § 7 ausgeschlossen.

(4) Ein Rücktrittsrecht des Teilnehmers besteht nicht. Sofern der Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen am Workshop nicht teilnimmt oder diesen abbricht, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Der Anbieter behält sich vor, jedoch ohne dazu verpflichtet zu sein, dem Teilnehmer einen mehrkostenfreien Ersatztermin anzubieten. Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten, eine entsprechende Seminarrücktrittsversicherung abzuschließen.

(5) Der Anbieter ist um die Zufriedenheit und die individuellen Bedürfnisse des Teilnehmers bemüht. Um einen reibungslosen Workshop-Ablauf zu gewährleisten, passt der Anbieter Inhalte und die Durchführungsgeschwindigkeit sowie Abfolge des Workshops jedoch an die Teilnehmergruppe an. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn der Teilnehmer nicht zufrieden ist. Der Anbieter behält sich vor, jedoch ohne dazu verpflichtet zu sein, dem Teilnehmer einen mehrkostenfreien zweiten Termin anzubieten.

§ 5 Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer achtet auf die mitgebrachten Wertgegenstände selbst. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, sonstigen Verlust oder Beschädigung.

(2) Dem Teilnehmer ist es untersagt während des Workshops Video- oder Audioaufnahmen anzufertigen.

(3) Der Teilnehmer darf sein Ticket für den Workshop weder gewerblich, noch zu einem höheren Preis als den Ausgabepreis weiterverkaufen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt und Urheberrechte

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben etwaig zur Verfügung gestellte Workshop-Unterlagen im Eigentum des Anbieters.

(2) Das Urheberrecht an Workshop-Unterlagen und weiteren ausgegeben Inhalten, sofern diese zur Verfügung gestellt werden, verbleibt beim Anbieter. Die Werke dürfen ohne Genehmigung des Anbieters nicht kopiert oder auf andere Weise vervielfältigt werden, sowie insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung durch Dritte nicht zugänglich gemacht werden. Der Anbieter gewährt dem Teilnehmer lediglich ein einfaches Nutzungsrecht.

(3) Dem Teilnehmer ist es untersagt Workshop-Unterlagen zu verwenden, um in Konkurrenz mit dem Anbieter zu treten.

 

§ 7 Haftung des Anbieters

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Teilnehmer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben.

 

§ 8 Ausschluss des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Der Workshop ist eine solche Freizeitbetätigung für die ein spezifischer Termin vorgesehen ist.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Teilnehmer ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen und für die Dauer der Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

(2) Soweit der Teilnehmer personenbezogene Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass die Einwilligung der Dritten eingeholt wurde. Der Teilnehmer stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.

(3) Die Rechte des Teilnehmers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:

·       Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

·       Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten

·       Artikel 16 – Recht auf Berichtigung

·       Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

·       Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

·       Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit

·       Artikel 21 – Widerspruchsrecht

·       Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden

·       Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Teilnehmer bzw. Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Anbieter oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

 

§ 10 Streitschlichtung

(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Anbieter als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer der Sitz des Anbieters in Bergisch Gladbach.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.