DSGVO: Newsletter rechtskonform mit der neuen Datenschutzgrundverordnung betreiben

Die gute Nachricht zuerst: Du kannst weiterhin dein wichtiges Newslettermarketing betreiben. Da in Deutschland ohnehin das Double Opt-in Verfahren verwendet werden muss, mit dem die Empfänger des Newsletter bestätigen, dass sie ihn wirklich erhalten wollen, musst du nur sicherstellen, dass diese Einwilligung ausreichend dokumentiert wird. So kannst du den zuständigen Behörden jederzeit nachweisen, dass du korrekt mit den Daten umgegangen bist. Achte jedoch auf jeden Fall darauf, deinen Newsletter nur mit einem Anbieter zu versenden, der seinen Sitz maximal im europäischen Ausland hat.

Folgendes musst du sicherstellen:

– Du weißt, wo deine Kontakte geografisch gesehen gespeichert werden.
– Du kannst ein Prüfprotokoll der Zustimmungen deiner Nutzer abrufen.
– Du nutzt Double Opt-in und hast keine Kontakte gespeichert, bei denen du das Verfahren nicht angewandt hast.
– Du kannst das den zuständigen Behörden auch beweisen.
– In deiner Datenschutzbestimmung wird dein Besucher darüber aufgeklärt, dass und wie du seine Daten speicherst.
– Du verweist auf deine Datenschutzbestimmungen.

Die Informationen in diesem Beitrag habe ich mit größter Sorgfalt recherchiert. Ich übernehme dennoch keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Diese sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.

Können bestehende Daten weiterhin verwendet werden?

Bisher galten in Deutschland die strengen nationalen Vorgaben, die nun durch die DSGVO Newsletter abgelöst werden. Wenn du deine E-Mail Liste mit datenschutzrechtlich korrekten Einwilligungen aufgebaut hast, dann kannst du diese Daten auch weiter verwenden. Es muss also nicht von jedem Newsletter-Abonnenten eine neue Einwilligung eingeholt werden. Falls du die datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Sammlung deiner Newsletterabonnenten bisher eher stiefmütterlich behandelt hast, starte lieber neu. Die Gefahr eines Bußgeldes sollte man nicht riskieren.

Grundsätzlich: An wen dürfen Werbemails verschickt werden?

Für die zukünftigen Empfänger deiner Mails muss klar ersichtlich sein, dass es sich bei deinen Mails um Werbung handelt. Das darfst du nicht verschleiern oder verbergen und so den Nutzer mit falschen Angaben dazu bewegen, seine E-Mail-Adresse herauszugeben. Ob B2B oder B2C, es muss immer eine konkrete Einwilligung erteilt werden, sonst bewegst du dich auf dünnem Eis. Wenn Kunden bei dir bereits etwas gekauft haben, darfst du ihnen Werbemails senden, wenn sie dem Empfang nicht ausdrücklich widersprochen haben und die beworbenen Produkte den bereits gekauften ähneln, es also eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass der Kunde sich dafür interessiert. Auch hier musst du allerdings schon beim ersten Kauf darauf hinweisen, dass eine Verwendung der Daten des Kunden für eigene gewerbliche Zwecke möglich ist, sofern der Kunde hier nicht widerspricht.  Weise zudem in jeder Mail darauf hin, wie der Kunde den Empfang beenden kann.

Und was ist mit Mail Chimp?

Mail Chimp gehört bei vielen Bloggern und Seitenbetreibern zu einem der beliebtesten Newslettertools, hat allerdings seinen Sitz in den USA und gilt für manche darum als potenziell datenschutzrechtlich bedenklich. Mail Chimp hat erst kürzlich selbstständig vom sicheren Double Opt-In zum Single Opt-In Verfahren gewechselt. Das macht deutlich, wie weit die Vorstellungen bezüglich des Datenschutzes in verschiedenen Ländern auseinandergehen. Meine Empfehlung: Wenn du Mail Chimp bisher genutzt und eine große Liste aufgebaut hast und auch weiterhin verwenden möchtest, lasse die Bedingungen von einem Anwalt prüfen. Solltest du mit dem E-Mailmarketing noch am Anfang stehen, kann es sinnvoll sein, auf einen alternativen Anbieter aus Deutschland oder mindestens Europa zu setzen. „Send in blue“ aus Paris wäre eine gute und kostenlose Alternative: https://de.sendinblue.com/

DSGVO und Newsletter - professionelle Hilfe und Beratung

Die DSGVO ist ein komplexes Thema, welches viele Anwälte beschäftigt und einiges an Fachwissen erfordert. Aus diesem Grund ist es unter Umständen sinnvoll, das Thema DSGVO auf deiner Webseite von einem Fachanwalt umsetzen zu lassen.

Gerne bin ich dir bei der technischen Umsetzung der notwendigen Anpassungen behilflich. Ich versuche deine Fragen rund um das Thema technische Umsetzung der DSGVO für Webseitenbetreiber beantworten. Ich helfe Dir bei der Anpassung von Deiner Webseite.  

Meine Informationen zum Thema DSGVO sind allgemeiner bzw. technischer Art und stellen keine Rechtsberatung dar!

Setze dich in diesem Fall einfach über das Kontaktformular oder auch via Email und Telefon mit mir in Verbindung. Darüber hinaus bin ich dir auch gerne bei der Installation von WordPress oder beim Umzug deiner Webseite behilflich. Ich würde mich freuen, von dir zu hören. Gemeinsam schauen wir, dass die DSGVO Verordnungen, welche für deine Webseite relevant sind, technisch umgesetzt werden. Selbstverständlich ist es derzeit für alle Webseitenbetreiber ein wichtiges Anliegen, auf der sicheren Seite zu sein und Probleme wie teure Abmahnungen oder Beschwerden von Kunden zu vermeiden. Wir haben uns dafür umfangreich mit der Datenschutzgrundverordnung für Webseitenbetreiber auseinandergesetzt und bieten unseren Kunden die technische Umsetzung der gegebenen Vorschriften der DSGVO für eine WordPress Webseite an.

Solltest du andere Fragen rund um das Thema WordPress haben, dann findest Du auf meiner Webseite darüber hinaus ein umfangreiches Angebot an Video Tutorials zu allen wichtigen Themen. Auch hier lohnt es sich auf jeden Fall, einmal einen Blick hereinzuwerfen.

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